Der Versand der Güter in Verkaufskonto erfolgt auf Rechnung und Risiko des Kunden.
Verluste oder Schadensersatz, die zu den Gütern vorkamen, total oder partiell, sind unter der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, sobald die Güter in die Hände von Kurier übergeben werden (ex works, Incoterms 2000): von diesem Moment wird der Verkaufsprozeß als vervollständigt betrachtet und die verwandten Mengen sind fällig und müssen pünktlich bezahlt werden.
Die Verbringung der Waren muss von Boten, die der Kunde benennt, gemacht werden. Der Kunde muss auch Kontonummer in der Dokumentation der Bestellung angegeben.
Wir schlagen unsere Kunden warm vor, ihre Güter vor der Sendung zu versichern und auch die notwendigen Anweisungen dem Boten zu geben oder die notwendige Art von Sendung hinzuweisen.
Opto Engineering wird die Ablieferungsschein behalten und, auf der Anfrage, wird dem Kunden die Überwachungsnummer und beliebiges anderes Sendungsdetail nachschicken.
Opto Engineering bejaht keine Güter bei einem vom Kunden bestimmten Boten, der keine unterschriebene Kopie des Transportcoupons herausgibt oder keine Dokumentation, die genügend ist, um den Sendungsstatus zu verfolgen, ausstellt, abzuliefern.
In der Abwesenheit der Informationen über die Sendung reserviert Opto Engineering für sich das Recht zu entscheiden, ob das Material bis vom Kunden gegebenen Sendungsanweisungen zu halten oder Güter auf seine Ausgaben zu schicken und 50 euro für häusliche Sendungen und 150 euro für internationale Sendungen plus 1% des Wertes für Abdeckung der Versicherungskosten bei dem Kunden zu erheben oder die Güter auf die Ausgaben von Kunden durch einen von Opto Engineering ausgemacht Kurier zu schicken.
Güter in Einschätzungskonto werden auf die eigenen Ausgaben und Risiko von Kunden versendet. Lieferungen der Einschätzungseinheiten werden von den folgenden Regeln reguliert:
Opto Engineering führt immer die Zahlungsbedingungen seiner Schulden mit Pünktlichkeit und extremer Aufmerksamkeit gegenüber seinen Lieferanten aus, weil wir es als eine wesentliche Bedingung für die positive und gewinnbringende Geschäftsverbindungen für alle Parteien betrachten.
Aus diesem gleichen Grund betrachtet Opto Engineering die Verzögerung in Zahlung eines Kunden als eine Übertretung vertraglicher Regeln und als eine explizite Leugnung der Vertrauensbeziehung, die Opto Engineering mit seinen Kunden begründen will.
Opto Engineering nimmt keine Zahlungen nach 30 Tage an, nachdem die Güter erhalten worden sind.
Opto Engineering reserviert sich das Recht um die Lieferung der Güter zu verschieben, wenn fällige Zahlungen vorher noch nicht gemacht sind.
Opto Engineering berechnet das Interesse des Kunden in gesetzlicher Höhe und etwaige Bankgebühren im Zusammenhang mit der fehlenden Zahlung. Jede mögliche Verzögerung in der Zahlung ausgegebener Rechnungen muß prompt vermittelt werden; eine geschriebene Benachrichtigung, worin ein Zeitplan der Abfindung aufgeführt ist, muß zu Opto Engineering geschickt werden. Opto Engineering wird entscheiden, ob der Vorschlag zu billigen.
Wenn der Zahlungszeitplan nicht erfüllt ist, wird Opto Engineering sofort JEDE Gerichtsaktivität, die notwendig ist, um die fälligen Mengen bis Schuldtilgung wiederzuerlangen, initiieren.
Opto Engineering reserviert für sich das Recht, um die ursprünglich mit dem Kunden vereinbarte Zahlungsbedingungen jederzeit einseitig im Fall der Insolvenz zu wechseln: die Vorauszahlung der Ware wird unbedingt erforderlich.
Wenn ein Produkt von Opto Engineering auf Verkaufskonto erhalten ist, kauft der Kunde nur den Besitz und das Obhutsrecht des Produktes und bekommt nur eine vorläufige Lizenz der Verwendung vom Produkt selbst; die vorläufige Lizenz ist frei, sie wird vorübergehend gewährt, wenn die Güter geliefert werden, und wird definitiv werden, sobald die fällige Zahlung gemacht wird.
Falls die Zahlungen nach dem fälligen Datum fehlen, die Kundengenehmigung der Verwendung für die Produkte zusammen mit jeder Garantie, Dienst und Lieferantenverantwortlichkeit, die auf Produkt selbst beziehen, verfallen werden. In diesem Fall erhaltet der Kunde von Opto Engineering eine formelle Benachrichtigung, die lautet, daß irgendeine Verwendung der Güter, für die die Zahlung fehlt, nicht erlaubt ist, weil die Genehmigung der Verwendung nicht aktiv ist.
Bestandteile, die von der Lizenz der Verwendung nicht gedeckt sind, können nicht an Drittpersonen verkauft werden, noch in Systeme, die zu jeden Drittpersonen verkauft oder vermieteten werden, integriert werden.
Opto Engineering kann zu irgendeiner Zeit die Rückkehr der Güter vom zahlungsunfähigen Kunden erhalten, oder von irgendeinen Drittpersonen, die für irgendeinen Grund die Güter vom Kunden erhalten haben konnte.
Alle Produkte von Opto Engineering werden von einer Garantie für einen Zeitraum von 365 Tagen vom guten Liefertermin gedeckt: die Garantie läuft ab, wenn die Produktseriennummer entfernt wird.
Alle Produkte von Opto Engineering entsprechen den genauen Angaben, die in der Produktdokumentation veröffentlicht sind. Opto Engineering ist nicht verantwortlich für den Mißerfolg wegen der Qualitätsvorschriften, die nicht in technischen Dokumentation oder nicht deutlich in den Spezifikationsdokumenten, die mit dem Kunden vereinbart wurden, erwähnt sind. Deshalb wird Opto Engineering nur die Klagen, die veröffentlichte oder ausgemachte Qualitätsvorschriften betreffen, annehmen; in beliebigem Fall, muß der Kunde die geeignete technische Dokumentation liefern, um die Diskrepanz mit den erwähnten Qualitätsvorschrift zu beweisen. Opto Engineering reserviert für sich das Recht, um die Klagen nach 2 Wochen nach Lieferung der Güter anzunehmen.
Die Rückkehr mangelhafter Güter muß von Opto Engineering ermächtigt werden; Bestandteile, die mangelhaft verdächtigt werden, müssen ausschließlich in Einschätzungskonto zurückgeschickt werden: unter der Motivation "nicht-entsprechend" geschickte Güter werden abgelehnt werden, wenn die Sendung vorher mit Opto Engineering nicht vereinbart würde. Die Ausgaben von der Rückkehr von Gütern sind auf der Gebühr von Kunden bis die Bewiesenheit die Schuld.
Opto Engineering behält sich 15 Tage, um alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die zurückgeschickte Ware zu prüfen und die technischen Meinung zu äußern. Wenn das Produkt ist für mangelhaft befunden, wird Opto Engineering umgehend das Produkt reparieren und erneut auf eigene Kosten senden und die Kosten der Rücklieferung erstatten. Wenn das Produkt ist nicht mangelhaft befunden, ist es wieder zurück auf Kosten der Kunden gesendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, um die offenstehende Summe für die Waren aufgrund zu zahlen, bis die Waren von beiden Seiten eindeutig als nicht konform anerkannt werden; die fehlenden Zahlungen für die Waren, die einseitig als nicht konformen von der Kunden erklärt wurden, werden als Insolvenz der Kunden behandelt werden.
Im Falle unterschiedlicher Meinungen über die Konformität des Produkts gegen vereinbarte oder angegebene Spezifikationen, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Drittperson wählen, um eine qualifizierte technische Rat zu erhalten. Der Kunde übernimmt die Beweislast, bis das Produkt durch den Rat der Drittperson als nicht entspricht gefunden wird. Im Falle einer nachgewiesenen Nicht-Kompatibilität, werde Opto Engineerind dem Kunden unverzüglich die Kosten für die Ware erstatten und eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag senden.
Opto Engineering behält sich das Recht um keine Änderung oder Ergänzung eines Produkts, das bereits geliefert ist, in Übereinstimmung mit den veröffentlichten Spezifikationen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, zu akzeptieren.
Die Lieferung von Waren wird ausschließlich durch hier beschreibende Bedingungen erfolgt; das Zivilgesetzbuch der italienische Staat auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen wird die Referenz für alles, was in diesem Dokument nicht definiert ist. Die Annahme einer Bestellung von Opto Engineering zeigt nicht in keiner Weise die stillschweigende Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde schlug vor, auch wenn sie ausdrücklich in der Reihenfolge des Dokuments und seinen Anhängen erwähnt wurden oder überall durch den Kunden als allgemeine Einkaufsbedingungen veröffentlicht wurden.
Die Annahme der Bedingungen der Ankauf, die von den Kunden vorgeschlagen wurden, gelten als nur wirksam, wenn diese Bedingungen ausdrücklich vom gesetzlichen Vertreter des Opto Engineering in einem schriftlichen Dokument ratifiziert wurden. Die in den Angeboten aufgeführten Lieferzeiten soll als vorläufig und nicht verbindlich angesehen werden, wenn gibt es keines Abkommen über bestimmte Kaufverträge oder Bedingungen.
Selbst im Falle einer Verzögerung der Lieferung, bis zu einem Höchstbetrag von 4 Wochen, bleibt die Bestellung für den Kunden, der noch verpflichtet ist, um die Ware zurückzunehmen, gültig und bindend.
Opto Engineering reserviert sich das Recht um an den Kunden ein Dokument, das die Bestellung bestätigt, zu senden. Dieses Dokument bestätigt die Bereitschaft um was angeordnet worden ist zu bieten.
Die Auftragsbestätigung ist in keiner Weise ein bindendes Dokument über die Lieferfrist, auch wenn es ein Update auf den Zeitpunkt der Lieferung geben kann.
Wir akzeptieren keine Bestellungen mit einer einseitigen Änderung der Lieferbedingungen (Preise, Zahlungen, Lieferzeiten und mehr); jegliche Abweichung von den Standard-Lieferbedingungen muss zuvor von der Direktion genehmigt werden.
Jede Stornierung oder Korrektur von Bestellungen muss von Opto Engineering spätestens 3 Werktage ab dem Datum der Einreichung des Auftrags bekommen werden; Opto Engineering wird keine Veränderung über diesen Zeitpunkt hinaus übernehmen. Die Bestellung kann nicht stornieren oder geändert werden nach 7 Tagen ab Eingang der Bestellung und in jedem Fall, wenn die Waren bereits geliefert waren.
Opto Engineering reserviert für sich das Recht um die Preise jederzeit zu aktualisieren.
Das geistige Eigentum an allen Produkten, die von Opto Engineering verkauft wurden, entweder Standard-Produkte, spezielle Produkte oder Produkte, die speziell für einen Kunden von Opto Engineering erstellt wurden, wird ausschließlich von Opto Engineering gehören, wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Das geistige Eigentum verbreitet sich sowohl unter der Engineering-Lösungen (optische, mechanische oder elektronische) und unter der möglichen Patent-Registrierung der Produkte, Technologie oder Anwendung.
Der Kunde hat das Recht auf freie Nutzung der Standard- oder besonderen Produkte, wenn es gibt keine ausdrücklich beschriebene Einschränkungen in den Kaufvertrag. Aber in jedem Fall kann er nicht ein Produkt oder eine Anwendung des Produkts in der Entwicklung oder die Definition mit Opto Engineering patentieren, bis das ausdrücklich vereinbart worden ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wenn das nicht zuvor vereinbart wird, die Elemente zu entfernen, die die Produkte als von Opto Engineering (Marken, Aufkleber, Gravuren ...) unterscheiden.